Gemäß § 3 der Zusatzvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)/ Tagesförderstätten teilen wir Ihnen nachfolgend die Kostenbeiträge für 2024 mit.
In seiner Sitzung am 24. November 2023 stimmte der Bundesrat der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu. Danach beträgt der Mehrbedarf pro Arbeitstag im Jahr 2024 jeweils 4,13 Euro. Die Preise für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in unseren Werkstätten und Tagesförderstätten werden entsprechend angepasst.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt folgender Mehrbedarf:
Mittagsverpflegung pro Tag: 4,13 €
Regelmäßige Arbeitstage | Arbeitstage pro Monat | Höhe des Mehrbedarfs |
5-Tage-Arbeitswoche | 19 | 78,47 € |
4-Tage-Arbeitswoche | 15 | 61,95 € |
3-Tage-Arbeitswoche | 11 | 45,43 € |
2-Tage-Arbeitswoche | 8 | 33,04 € |
1-Tag-Arbeitswoche | 4 | 16,52 € |
Der Betrag wird wie vereinbart vom Lohn einbehalten bzw. gemäß erteiltem Lastschriftmandat eingezogen.